Belle Maison - Wohnangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einer Essstörung

Informationen für Eltern und Angehörige

Ihr Kind leidet an einer Essstörung, vielleicht schon seit vielen Jahren.

Das Familienleben dreht sich bisher viel zu viel um dieses schwierige Thema. Sicher haben Sie Ihr Kind mit besten Kräften unterstützt und mussten dennoch merken, dass ein großer Teil nicht in Ihren Händen liegt. Vielleicht gestaltet sich der Schritt, Ihr Kind nach einem Klinikaufenthalt wieder zu Hause aufzunehmen, schwieriger als erhofft.
Die alten Muster sind zäh, manche Konflikte treten vielleicht noch stärker auf. Das ist der Punkt, an dem wir erleben, dass Eltern erschöpft sind vom langen Kampf gegen die Erkrankung, dass sie an sich zu zweifeln beginnen und sich Resignation einschleicht.

Wir möchten eine Brücke sein zwischen Ihnen und Ihrem Kind. 

Wir legen großen Wert auf den Kontakt  zu Mutter, Vater und den Geschwistern, zu Freunden, Schulfreunden und Bekannten. Wir haben die Vision, das Maß an Leichtigkeit zu wecken, das notwendig ist, um die Erkrankung zu überwinden, und so wieder Raum für Lebensfreude zu schaffen. Wir unterstützen Ihr Kind dabei, die ihm innewohnenden Kräfte und Ressourcen zu entdecken und wollen ihm dabei helfen, diese wieder in ihrem Leben zuzulassen. Wir begleiten Ihr Kind in seiner individuellen Persönlichkeitsentwicklung und fördern seine altersentsprechende Autonomie, wobei festgelegte Tages- und Wochenstrukturen unerlässlich sind.

Als Eltern sind Sie die ersten Ansprechpartner Ihres Kindes. Deshalb legen wir großen Wert auf Ihre Mitarbeit, denn nur ein transparenter Austausch zwischen Ihnen und unserem Team begünstigen nachhaltige Hilfen. Dazu gehören beispielsweise Telefonkonferenzen zwischen Ihnen, Ihrem Kind und der Bezugsbetreuung, die künftig auch Ansprechpartner für Sie sein wird.

 

Sachliche Information

Wir sind ein Angebot der Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe). Die Notwendigkeit eines Aufenhaltes in einer therapeutisch-pädagogischen Wohngruppe muss von einem Arzt oder Therapeuten bestätigt und vom Jugendamt genehmigt werden. Es ist ratsam, sich zeitnah und vor dem ersten Treffen in der Wohngruppe mit dem örtlichen Jugendamt zu beraten. Um die Hilfen einer unserer Wohngruppen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie dessen Einverständnis und Kostenzusage.

 

Wir glauben an eine Möglichkeit der Gesundung, weil wir es bereits vielfach erlebt haben! Und dennoch begleitet auch Demut unseren Weg, da jedes Schicksal so individuell und einzigartig ist, dass es kein Patentrezept gibt.

 

Gerne können Sie sich unseren Folder herunterladen: Folder.pdf (0,2 MB)